Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
midnight-mango Marketing & KI
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen von midnight-mango Marketing & KI („Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern (§14 BGB) („Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
2. Vertragsgegenstand
Erbringung von Beratungs-, Konzeptions- und Trainingsleistungen. Ein konkreter wirtschaftlicher oder marketingbezogener Erfolg wird nicht geschuldet. Eine operative Umsetzung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
3. Vertrag und Angebot
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das schriftliche Angebot. Abweichungen hiervon sind vom Auftraggeber nachzuweisen. Nicht enthaltene Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Abrechnung auf Basis von Tagessätzen, Stundensätzen oder Pauschalen.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsziel: 30 Tage netto. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen sowie Abschlagszahlungen zu verlangen. Leistungen können in Teilschritten abgerechnet werden. Bei Zahlungsverzug können Leistungen ausgesetzt werden. Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 2 BGB berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Aufwendungsersatz für Auslagen, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung der Ausgaben durch den Auftraggeber und unter Vorlage der Originalbelege.
(4) Reisekosten zum Firmensitz des Auftraggebers werden nicht berechnet. Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Auftraggeber nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.
5. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind schriftlich zu beauftragen und führen zu zusätzlicher Vergütung sowie zu einer Anpassung von Terminen und Ressourcenplanung.
6. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu einer entsprechenden Anpassung von Terminen. Mehraufwand wird gesondert berechnet. Bei anhaltender Verletzung der Mitwirkungspflichten über einen Zeitraum von vier Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und reservierte Kapazitäten sind in diesem Fall zu vergüten.
Soweit bei der Nutzung von KI-Technologien personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien, sofern erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß §22 dieser AGB ab. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Anfrage über die dabei eingesetzten KI-Systeme.
7. Einsatz Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.
8. Freigabe des Auftraggebers
Vorgelegte Arbeitsergebnisse und erbrachte Leistungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang beim Auftraggeber oder einer im Angebot vereinbarten Prüffrist zu prüfen und freizugeben soweit nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber bei jeder Leistungsübergabe ausdrücklich auf diese Frist und die Genehmigungsfiktion hin. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung mit Angabe konkreter Mängel, gilt die Leistung als freigegeben.
9. Präsentationen und Konzepte
Sämtliche Präsentationen, Konzepte und Ideen dürfen ohne Zustimmung nicht genutzt werden. Dies gilt auch für zugrunde liegende Ideen. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.
10. Dokumentation und Abstimmungen
Protokolle und Zusammenfassungen gelten als freigegeben, sofern nicht innerhalb von 3 Werktagen widersprochen wird.
11. Nutzungsrechte und Eigentum
Nutzungsrechte an vereinbarten Lieferergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung über. Interne Arbeitsmaterialien, Methodiken und Unterlagen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Lieferergebnisse sind, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabe dieser internen Materialien ist nicht geschuldet.
12. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbegrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt stets unberührt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
13. Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Inhalte frei von Rechten Dritter sind und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen frei.
14. Workshops und Trainings
Storno:
- bis 14 Tage: kostenfrei
- 7–14 Tage: 50%
- <7 Tage: 100%
Absage durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Falle einer Absage innerhalb von 4 Wochen einen Ersatztermin anzubieten. Ist kein zumutbarer Ersatztermin möglich oder wird dieser vom Auftraggeber nicht angenommen, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
15. Retainer
Mit gesonderter Vereinbarung abzuschließen.
16. Projektabbruch
Bei vorzeitigem Projektabbruch durch den Auftraggeber sind alle erbrachten Leistungen sowie reservierte Kapazitäten zu vergüten abzüglich ersparter Aufwendungen.
17. Einsatz von KI-Technologien
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, KI-Technologien einzusetzen.
(2) Der Auftraggeber kann vorab widersprechen.
(3) In diesem Fall können sich Aufwand und Vergütung erhöhen.
(4) Keine Gewähr für Fehlerfreiheit, Schutzfähigkeit oder Exklusivität.
(5) Die Nutzung der Ergebnisse erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.
(6) Soweit bei der Nutzung von KI-Technologien personenbezogene Daten des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung solcher Daten verfügt.
(7) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten, die sich aus der Nutzung KI-generierter Inhalte durch den Auftraggeber ergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor deren Verwendung eigenverantwortlich auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.
(8) Alle mit KI-Unterstützung erstellten Leistungen werden von midnight-mango Marketing & KI vor Übergabe an den Auftraggeber einer menschlichen Qualitätskontrolle unterzogen. Diese umfasst die Prüfung auf fachliche Plausibilität, Vollständigkeit und Eignung für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Garantie für die absolute Fehlerfreiheit KI-generierter Inhalte ist damit nicht verbunden.
(9) Der Auftraggeber ist für die eigenverantwortliche Überprüfung und Nutzung der übergebenen KI-gestützten Arbeitsergebnisse verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die rechtliche, fachliche und inhaltliche Prüfung vor dem Einsatz in eigenen Medien, Kommunikationsmitteln oder geschäftlichen Entscheidungen. midnight-mango Marketing & KI haftet nicht für Schäden, die aus der Übernahme KI-generierter Inhalte ohne eigenständige Prüfung durch den Auftraggeber entstehen.
18. Schutz von KI-spezifischem Know-how, Prompt-Bibliotheken und Agenten-Definitionen
(1) Die von midnight-mango Marketing & KI entwickelten Prompt-Bibliotheken, KI-Workflows, Agenten-Definitionen (Custom GPTs, Claude Skills, Automatisierungsagenten), Automatisierungssequenzen und sonstigen KI-spezifischen Arbeitsmethoden sind vertrauliches internes Know-how und stehen im ausschließlichen Eigentum von midnight-mango Marketing & KI.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu lizenzieren oder außerhalb des vereinbarten Projekts zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(3) Werden im Rahmen eines Projekts gemeinsam KI-Workflows, Agenten-Definitionen oder Prompt-Strukturen entwickelt, verbleiben die zugrundeliegenden Methoden und Prozesse bei midnight-mango Marketing & KI, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Dem Auftraggeber werden die vereinbarten Arbeitsergebnisse (Outputs) übergeben, nicht jedoch die Methodik ihrer Erstellung.
(4) Diese Regelung gilt ergänzend zur Vertraulichkeitsvereinbarung in § 11 und tritt neben etwaige gesondert vereinbarte Geheimhaltungsvereinbarungen.
19. Korrekturschleifen
Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Leistungsumfang enthalten. Weitere Anpassungen werden gesondert vergütet.
20. Exklusivität
Eine Exklusivität für bestimmte Branchen oder Unternehmen wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
21. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffene Leistung entsprechend zu verschieben. Dauert das Ereignis länger als 6 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungen ohne weitere Ansprüche zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
22. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die ausdrücklich als solche bezeichnet werden oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
23. Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
24. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder von Vereinbarungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
25. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist – soweit rechtlich zulässig – Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 1.7.2026